Als Prüfer oder Prüferin begleiten Sie die Fachkräfte von morgen auf ihrem Weg in die Berufstätigkeit. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Gesellschaft und Wirtschaft – und wirken gleichzeitig auch dem Fachkräftemangel entgegen. Außerdem bietet Ihnen das Engagement im Prüfungswesen die Möglichkeit, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und neue Kontakte zu knüpfen – sowohl beruflich als auch privat.
Doch wie kann ich Prüfer oder Prüferin werden? Im Folgenden erfahren Sie, was Sie für einen gelungenen Einstieg in das Prüfungsehrenamt wissen müssen.
Wer kann Prüfer/-in werden?
Sowohl Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen als auch Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen können sich als Prüfer oder Prüferin engagieren. Der Weg ins Prüfungswesen unterscheidet sich, je nachdem, welcher der drei Gruppen Sie angehören. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden § 40 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und § 34 der Handwerksordnung (HwO).
Zeitumfang
Wie jedes andere Ehrenamt ist auch das Engagement als Prüfer/-in mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden. Wie viel Zeit Sie für die Tätigkeit aufwenden, hängt neben Ihren persönlichen Verfügbarkeiten unter anderem davon ab, in welchem Beruf Sie tätig sind, wie viele Prüflinge zu prüfen und wie viele Prüferinnen und Prüfer verfügbar sind.
Prüfer/-in werden: An wen kann ich mich wenden?
Sie sind an einer Mitarbeit interessiert und fragen sich nun, was die richtige Anlaufstelle ist? – Hierbei spielt es eine entscheidende Rolle, welcher Personengruppe Sie angehören:
- Als Arbeitgeber/-in können Sie sich direkt an Ihre zuständige Stelle
wenden. - Für Arbeitnehmer/-innen sind sowohl die zuständige Einzelgewerkschaft/Arbeitnehmervereinigung
als auch die zuständige Stelle die richtigen Anlaufstellen. - Lehrkräfte sollten wiederum Kontakt mit der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde aufnehmen.
Viele Wege führen ins Ehrenamt
Der gängigste Weg, um als Prüfer oder Prüferin tätig zu werden, ist die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss. Doch es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie sich als Prüfer oder Prüferin engagieren können: als Mitglied einer sogenannten Prüferdelegation. Dies ist mit weniger zeitlichem Aufwand verbunden als die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss – und ermöglicht Ihnen daher einen niederschwelligen Einstieg in die Tätigkeit als Prüfer oder Prüferin. Alternativ dazu können Sie sich auch als Stellvertreter oder Stellvertreterin berufen lassen. Doch ganz gleich ob Prüfungsausschuss oder Prüferdelegation – Ihre Tätigkeit als Prüfer/-in ist stets ehrenamtlich.
Tipp
Sie sind noch unschlüssig, ob die Arbeit in einem Prüfungsausschuss für Sie infrage kommt? Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle nach, ob Sie beispielsweise über die Mitarbeit in einer Prüferdelegation in die Tätigkeit als Prüfer/-in "hineinschnuppern" können. Unter bestimmten Bedingungen besteht auch die Möglichkeit, einmal bei einer Prüfung zu hospitieren.


Auf einen Blick
- Die Tätigkeit als Prüfer oder Prüferin erfolgt in der Regel im Rahmen eines Prüfungsausschusses.
- Eine weniger zeitintensive Alternative zur klassischen Ausschussarbeit kann die Mitarbeit in einer Prüferdelegation oder als Stellvertretung sein.
- Interessierte sollten sich zunächst an ihre zuständige Stelle, Einzelgewerkschaft oder Schulaufsichtsbehörde wenden.