Arbeitnehmervereinigungen sind Berufs- oder Sozialverbände, die die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vertreten und fördern. Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind auch Gewerkschaften Arbeitnehmervereinigungen, die in der Lage sind, Tarifverträge abzuschließen. Arbeitnehmervereinigungen verfolgen sozial- oder berufspolitische Ziele, die nicht nur in ihrer Satzung festgelegt sind, sondern auch durch ihre Organisationsstruktur und praktische Tätigkeiten belegt werden müssen. Sie setzen sich für die Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ein. Arbeitnehmervereinigungen nutzen das verfassungsmäßige Privileg, Vereinigungen zur Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen. Sie gewährleisten das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich frei zu diesem Zweck zu zusammenschließen und ohne staatliche oder andere Eingriffe aktiv zu handeln (Koalitionsfreiheit).