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Gefragt sind Ausbilderinnen und Ausbilder, die nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch das selbstständige Denken und Handeln, die Problemlösungs-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten ihrer Auszubildenden fördern. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt die Richtlinien für die Qualität der Berufsausbildung im dualen System vor. Hieraus ergeben sich die Anforderungen, die an das betriebliche Ausbildungspersonal gestellt werden.

Junge Menschen in einem Beruf ausbilden darf in Deutschland nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Für die Ausbildungsberufe nach dem BBiG setzt die fachliche Eignung auch voraus, dass Ausbilderinnen und Ausbilder über hinreichende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen. Im BBiG wird dies in § 30, Abs.1 folgendermaßen präzisiert: "Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind."

Worin diese Kenntnisse konkret bestehen und wie der Nachweis hierfür erbracht werden kann, gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung vor. Demnach umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die im Rahmen von Vorbereitungskursen zur Ablegung der Ausbildereignungsprüfung im Detail zu vermittelnden Kenntnisse enthält der Rahmenplan, der 2023 aktualisiert und vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) beschlossen wurde. Das Ziel des Rahmenplans ist die Sicherung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbildereignung.

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Der Nachweis der nach § 30 BBiG geforderten berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ist durch eine Prüfung zu erbringen. Dabei wird die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den vier in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) benannten Handlungsfeldern geprüft.

Die Form und der Umfang der Prüfung sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung in § 4 vorgeschrieben:

  1. Die Eignung nach § 2 ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.
  2. Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Die schriftliche Prüfung soll drei Stunden dauern.
  3. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
  4. Im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich der Hauswirtschaft besteht der praktische Teil aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss auszuwählenden Ausbildungssituation und einem Fachgespräch, in dem die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen sind. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 60 Minuten dauern.
  5. Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss. § 37 Absatz 2 und 3, § 39 Absatz 1 Satz 2, die §§ 40 bis 42, 46 und 47 des Berufsbildungsgesetzes gelten entsprechend.

Um die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich zu absolvieren, ist die Teilnahme an einem Präsensseminar nicht zwingend erforderlich, kann aber sehr hilfreich sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich auf die Prüfung vorzubereiten.

Lehrgänge
Die häufigste Methode ist, in einem Lehrgang bzw. Präsenzseminar zu lernen. Nachteile sind hier die recht hohen Kosten und das vorgegebene Lerntempo. Dafür lassen sich in Lehrgängen leicht Lerngruppen bilden und die Lehrkräfte optimieren die Prüfungsvorbereitung.

Fernlernen
Eine weitere Möglichkeit besteht im Absolvieren eines Fernlehrgangs, die häufig mit mehr oder weniger umfangreichen Präsenzphasen kombiniert werden. Das Lernmaterial wird gestellt, mittlerweile zumeist in Form von Onlineangeboten.

Selbst lernen
Die Vorteile beim selbständigen Vorbereiten auf die Prüfung sind, dass man im eigenen Tempo lernen und bei freier Zeiteinteilung lernen kann. Zudem fallen nur sehr geringe Lernmaterial- und Fahrtkosten an. Nachteilig kann aber sein, dass sehr viel Selbstorganisation und -motivation erforderlich sind.

Allerdings sollte die Komplexität der Inhalte der Ausbildereignung nicht unterschätzt werden. Interessenten ohne pädagogische Vorkenntnisse sind in der Regel mit einem Präsenzseminar oder einem Fernlernangebot am besten beraten.

Titel
Ausbilder-Eignungsprüfung
Teaserbild
Bild
Ausbilder und zwei Azubis
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Format
Querformat
Seiten-Teaser Text

Die Anforderungen an betriebliches Ausbildungspersonal unterliegen einem steten Wandel. Durch aktuelle Herausforderungen in der Ausbildungspraxis wie zunehmende Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die steigende Heterogenität der Ausbildungsgruppen, verändern sich auch die Bedingungen für das Lehrpersonal.

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Die Anforderungen an betriebliches Ausbildungspersonal unterliegen einem steten Wandel.
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