Gemäß dem Berufsbildungsgesetz ist es in Deutschland nur erlaubt, Auszubildende auszubilden, wenn man persönlich und fachlich dafür geeignet ist. Das Ziel ist es, die Qualität der Ausbildung durch qualifizierte Ausbilder/-innen zu sichern. Für die Ausbildungsberufe, die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen, ist es erforderlich, dass die Ausbilder und Ausbilderinnen über ausreichende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen.

Die seit dem 01.08.2009 geltende Ausbildereignungsverordnung (AEVO) legt fest, welche konkreten Kenntnisse erforderlich sind und wie der Nachweis dafür erbracht werden kann. Am 20.06.2023 wurde der neue Rahmenplan zur AEVO als Hauptausschussempfehlung des BIBB verabschiedet.

Weitere Informationen

Der Rahmenplan ist als Hauptausschussempfehlung Nr. 135 abrufbar unter HA135.pdf (bibb.de)

Ausbildereignungsverordnung vom 01.08.2009 https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/AusbEignV_2009.pdf