Mit der sogenannten Zwei-Prüfenden-Regelung können Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen die abschließende Bewertung von nicht flüchtigen Prüfungsleistungen auf zwei Mitglieder übertragen. Dies gilt beispielsweise für schriftlich zu bearbeitende Aufgaben.
Beide Mitglieder bewerten die Prüfungsleistungen selbstständig und unabhängig. Die endgültige Bewertung errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen, wenn diese maximal 10 Prozent der erreichbaren Punkte voneinander abweichen. Ansonsten erfolgt die endgültige Bewertung durch ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation, das vorab bestimmt wurde.
Auf flüchtige Prüfungsleistungen (z. B. ein Fachgespräch) darf die Zwei-Prüfenden-Regelung nicht angewandt werden.