In den Ausbildungsordnungen, die vor der Empfehlung 119 des Hauptausschusses im Jahr 2007 entstanden sind, wurden die Prüfungsbereiche noch in Prüfungsgebiete unterteilt. In den neueren Ausbildungsordnungen hingegen wird nur noch in Prüfungsbereiche unterteilt. Prüfungsgebiete dienen lediglich der Konkretisierung der Prüfungsbereiche und sind kein eigenständiger Gliederungspunkt mehr.
Zur Hauptausschussempfehlung 119 Empfehlung für die Regelung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen (bibb.de)