Eine Präsentation als Prüfungsinstrument bezieht sich auf einen zuvor durchgeführten betrieblichen Auftrag, ein Prüfungsprodukt oder eine Arbeitsaufgabe. Der Prüfling kann bei Bedarf Hilfsmittel verwenden, um einen berufstypischen Sachverhalt und berufliche Zusammenhänge darzustellen und darauf bezogene Fragen zu beantworten. Bewertet werden
• methodisches Vorgehen,
• kommunikative Fähigkeiten und
• die Form der Darstellung.
Für die Präsentation werden in Ausbildungsordnungen keine eigenen Prüfungsanforderungen festgelegt und erhält daher auch keine eigene Gewichtung. Weitere Informationen finden Sie in der Hauptausschussempfehlung 158 Empfehlung zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen - Prüfungsanforderungen (bibb.de)