Für schriftlich zu erbringende Prüfungsbereiche, die schlechter als „ausreichend“ bewertet wurden, kann der Prüfling eine mündliche Ergänzungsprüfung von ca. 15 Minuten Dauer beantragen. Die zuständige Stelle muss dem Antrag stattgeben, wenn das Ergebnis der Ergänzungsprüfung ausschlaggebend für das Bestehen der Abschlussprüfung sein kann. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung des Ergebnisses von bestandenen Fächern ist nicht möglich. Das Ergebnis im schriftlichen Prüfungsfach wird doppelt, das der mündlichen Ergänzungsprüfung einfach gewichtet. Die genauen Bestimmungen, z.B. zu den jeweils konkret möglichen Prüfungsbereichen und der Dauer der Ergänzungsprüfung, finden sich in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs sowie der entsprechenden Prüfungsordnung der zuständigen Stelle.