Die Arbeitsprobe ist ein Prüfungsinstrument nach Hauptausschussempfehlung 158. Der Prüfling erhält die Aufgabe, eine einzelne berufstypische Tätigkeit durchzuführen. Es kann sich beispielsweise um eine Dienstleistung oder eine Instandhaltung oder Instandsetzung handeln. Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegt; Die Arbeitsprobe erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet wird die Arbeits-/ Vorgehensweise. Auch das Arbeitsergebnis kann in die Bewertung mit einbezogen werden. Darüber hinaus ist es zusätzlich möglich, ein situatives oder ein auftragsbezogenes Fachgespräch durchzuführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren.