Die Arbeitsaufgabe ist ein Prüfungsinstrument nach Hauptausschussempfehlung 158. Sie besteht aus der Durchführung einer komplexen berufstypischen Aufgabe. Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung festgelegt; die Arbeitsaufgabe erhält daher eine eigene Gewichtung. Bewertet werden die Arbeits-/Vorgehensweise und das Arbeitsergebnis oder nur die Arbeits-/Vorgehensweise. Die Arbeitsaufgabe kann durch ein situatives Fachgespräch, ein auftragsbezogenes Fachgespräch, durch Dokumentieren mit praxisbezogenen Unterlagen, schriftlich zu bearbeitende Aufgaben und/oder eine Präsentation ergänzt werden. Diese beziehen sich auf die zu bearbeitende Arbeitsaufgabe.