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In vielen Berufen kommt es vor, dass etwa Angebote, Produkte oder Arbeitsergebnisse intern, vor Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnerinnen und -partnern präsentiert werden müssen. Dabei steht nicht nur das Fachwissen im Vordergrund. Ebenso wichtig ist es, überzeugend auftreten, zielgruppengerecht kommunizieren sowie ggf. geeignete Medien einsetzen zu können.1 Die Präsentation kommt als Prüfungsinstrument unter anderem bei Industriekaufleuten, Textilgestaltern, Orthopädietechnik-Mechanikerinnen, Fotografen und in den IT-Berufen zum Einsatz.

Doch was ist der Gegenstand von Präsentationen in Zwischen- und Abschlussprüfungen? Die Ausbildungsordnungen der genannten Berufe sehen vor, dass der Prüfling im Anschluss an eine Prüfungsleistung, wie etwa einem betrieblichen Auftrag oder einem Prüfungsstück, das Ergebnis vor dem Prüfungsausschuss präsentiert. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er bzw. sie die Sachverhalte, beruflichen Zusammenhänge, Arbeitsabläufe, die Vorgehensweise und Ergebnisse erläutern und überzeugend darstellen kann. Dementsprechend werden bewertet:

  • das methodische Vorgehen,
  • kommunikative Fähigkeiten und
  • die Form der Darstellung.

Die Maximaldauer der Präsentation legt die Ausbildungsordnung fest.

Beschreibung

Die Präsentation wird immer mit einem anderen Prüfungsinstrument kombiniert: Zum Beispiel mit einem Prüfungsstück, einer Arbeitsprobe, einer Arbeitsaufgabe, einer Projektarbeit oder einem betrieblichen Auftrag.

Stil
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Wie die Präsentation ausgestaltet ist und was vom Prüfling erwartet wird, ist je nach Beruf sehr unterschiedlich. Es kommt auch darauf an, mit welchem Prüfungsinstrument sie kombiniert ist. Manche zuständige Stellen geben den Prüflingen daher entsprechende Merkblätter/Prüfungshinweise an die Hand. Die Informationen zu folgenden Themen können auch für Prüfende eine gute Orientierung bieten:

  • Zeitlicher Rahmen: Wie lange dauert die Präsentation? Wie viele Minuten vorher soll der Prüfling erscheinen?
  • Ablauf: Identitätsfeststellung, Vorbereitung der Präsentationsmedien, ggf. Übergabe des unterschriebenen Protokolls mit Bestätigung, dass das Projekt und die Dokumentation eigenständig bearbeitet bzw. erstellt wurden.
  • Inhalt und Zielgruppe:
    - Mögliche Gliederung und Stil
    - Welche Inhalte sollten abgedeckt sein?
    - Welche Zielgruppe soll der Prüfling ansprechen? (optional)
    - Umgang mit Rückfragen des Prüfungsausschusses
  • Präsentationsmedien: Welche Medien werden zur Verfügung gestellt? Welche Medien muss bzw. darf der Prüfling selbst mitbringen und müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen?
  • Beurteilungskriterien/Erwartungshorizont: Die hier genannten Kriterien sollten mit denen des Beurteilungsbogens (s.u.) übereinstimmen.

Ein Beispiel für ein solches Merkblatt ist hier zu finden: Merkblatt Präsentation Fachgespräch

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Beschreibung

Praxisbeispiel IT-Berufe: Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch

In den IT-Berufen (bspw. bei den Fachinformatikern/-innen) fertigen Prüflinge in ihrer Abschlussprüfung eine betriebliche Projektarbeit an und dokumentieren diese mit praxisüblichen Unterlagen. Nach Abschluss der Projektarbeit präsentieren die Prüflinge dem Prüfungsausschuss ihr Vorgehen und die Ergebnisse und erläutern beides im anschließenden Fachgespräch.

Einige zuständige Stellen bestimmen, dass der Prüfling vor der Präsentation festlegt, an welche Zielgruppe (Adressaten) er bzw. sie sich richtet. Welche Zielgruppen zur Auswahl stehen, erfährt der Prüfling vorab aus Prüfungsinformationen oder entsprechenden Hinweisen der zuständigen Stelle. Auch der Prüfungsausschuss kann dabei eine Zielgruppe sein.

Laut der Umsetzungsempfehlung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)2 soll die Präsentation folgende Inhalte abdecken:

  • Firma/Aufgabenbereich/Umfeld
  • Aufgabenstellung/Ziele
  • Überblick über die Planung und Durchführung der Projektarbeit
  • Wichtige Entscheidungen, Probleme und Lösungen
  • Projektergebnisse und Reflexion

Nach der Präsentation kann sich der Prüfungsausschuss zur Besprechung zurückziehen oder unmittelbar zum Fachgespräch übergehen. Bei der Bewertung der Präsentation wird berücksichtigt, ob der Prüfling die Ergebnisse zielgruppengerecht dargestellt hat und wie gut der Inhalt strukturiert wurde. Sprachliche Gestaltung, Körpersprache, Blickkontakt und Begeisterungsfähigkeit sind weitere Punkte, auf die der Prüfungsausschuss achtet. Innerhalb der Vorgaben soll ein zielgruppengerechtes Design verwendet werden. Viele Unternehmen legen im Rahmen ihrer Corporate Identity genau fest, wie Farben, Schriftarten oder Layouts aussehen sollen. Wenn Prüflinge solche gestalterischen Elemente nutzen, dürfen diese die Bewertung weder positiv noch negativ beeinflussen.

Der Prüfungsausschuss hat darauf zu achten, dass die vorgesehene Maximaldauer nicht überschritten wird und gibt dem Prüfling rechtzeitig ein Zeichen, dass er zum Ende seiner Präsentation kommen sollte.

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Der Präsentationsraum

Der Raum, in dem der Prüfling präsentiert, sollte einen ungestörten Ablauf ermöglichen. Soll ein Beamer eingesetzt werden, muss der Raum verdunkelt werden können und groß genug sein, um Abstand zwischen Gerät und Leinwand zu gewährleisten. Auch der Prüfling braucht genügend Aktionsradius, um sich wohlzufühlen und die Präsentation überzeugend und fachgerecht präsentieren zu können. Eine Anordnung der Tische für die Prüfenden in U-Form eignet sich besonders, um als Prüfungsausschuss die Präsentation verfolgen und gleichzeitig Blickkontakt untereinander halten zu können.

Protokollieren während der Präsentation – Leistungsbewertung danach

Die Präsentation gehört zu den sogenannten flüchtigen Prüfungsleistungen. Daher ist es wichtig, sie sorgfältig zu protokollieren – nicht nur für die spätere Gesamtbewertung, sondern auch, um im Zweifelsfall rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Zu protokollieren sind insbesondere:

  • (Kurze) aussagekräftige Vermerke zur Leistungsbeurteilung samt Begründungen für Punktabzüge
  • positive oder negative Auffälligkeiten
  • Zwischenfälle
  • Abweichung von der Zeitvorgabe

Um eine faire Bewertung zu unterstützen, stellen viele zuständige Stellen Bewertungsbögen für die Protokollierung bereit, die die Kriterien hierfür enthalten. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses füllt für jeden Prüfling einen eigenen Bogen aus. Das Ergebnis dieser Einzelbewertungen wird im Anschluss besprochen, um zu einer gemeinsamen Bewertung und Benotung zu gelangen.

Bewertungsbögen sind häufig nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt, z. B. Struktur, Sprache, Zielgruppenorientierung (Bewertungsmatrix). In jedes Feld sind neben Notizen auch Kurzbewertungen zur Leistung (z. B. auf der Skala: ++/+/o/-/--) vorgesehen, sodass eine begründete Benotung vorgenommen werden kann. Der Prüfungsausschuss legt fest, wie die Kriterien gewichtet sind, sofern Vorgaben der Ausbildungsordnung dem nicht entgegenstehen.

Beschreibung

Wie bei allen mündlich zu erbringenden Prüfungsleistungen ist es auch bei der Präsentation herausfordernd, objektiv zu bewerten. Welche Bewertungsfehler typisch sind und was hilft, diese zu vermeiden, haben wir in diesem Beitrag ausführlich erläutert: Leando: Typische Fehler bei der Bewertung von Prüfungsleistungen

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Titel
Auf einen Blick
Beschreibung
  • Die Präsentation als Prüfungsinstrument kommt in Berufen vor, in denen auch im Alltag etwas präsentiert wird.
  • Präsentationen kommen ausschließlich in Kombination mit anderen Prüfungsinstrumenten vor.
  • Ein Merkblatt für Prüflinge zu grundsätzlichen Anforderungen der Präsentation kann hilfreich sein.
  • Präsentationen erfassen flüchtige Prüfungsleistungen. Daher sind die Ansprüche an die Prüfenden besonders hoch – der Protokollierung der Bewertungsbegründung kommt hier eine hohe Bedeutung zu.
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Beschreibung

Weiterführende Informationen

Umsetzungsempfehlungen für die Durchführung der Abschlussprüfung in den IT-Berufen (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 2022)

21 Fragen zur Arbeit ehrenamtlicher Prüferinnen und Prüfer. Handbuch für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Prüfungsausschüssen der beruflichen Bildung (IG Metall Vorstand, Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik, 2018)

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen - Prüfungsanforderungen.

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Teaserbild
Bild
Mann steht vor dreiköpfiger Prüfungskomission
BIBB | Leando | Sascha Mannel
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Querformat
Seiten-Teaser Text

In vielen Ausbildungsberufen ist die Präsentation als Prüfungsinstrument vorgesehen. Der Prüfling erhält hierbei Gelegenheit, anschaulich zu zeigen, wie er bzw. sie bei der Bearbeitung eines berufstypischen Sachverhaltes vorgegangen ist. Für die Darstellung können gezielt rhetorische Mittel und Präsentationsmedien eingesetzt werden. Der Prüfungsausschuss kann dadurch Kompetenzen der Prüflinge erfassen, die in der schriftlichen oder praktischen Bearbeitung allein nicht sichtbar werden.

Kachel-Teaser Text
Der Prüfling stellt berufliche Zusammenhänge in einem von ihm bzw. ihr bearbeiteten berufstypischen Sachverhalt dar.
Zielgruppen
Sprungmarken
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