Als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder einer Prüferdelegation übernehmen Sie eine Reihe an wichtigen Aufgaben. So sind Sie unter anderem verantwortlich für die fachkundige Abnahme von Prüfungen sowie die spätere Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen.
Wer den Einstieg ins Prüfungswesen sucht, wird in vielen Fällen zunächst Kontakt mit der jeweils zuständigen Stelle aufnehmen. Dort können sich Interessierte nach den entsprechenden Prüfungsausschüssen erkundigen. Doch nicht immer ist dies die einzige mögliche Anlaufstelle. Im Folgenden erfahren Sie, an wen Sie sich als potenzieller Prüfer oder potenzielle Prüferin wenden können.
Welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, ist in § 71 ff. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) definiert. Entscheidend ist vor allem, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Denn je nachdem, in welcher Branche bzw. Organisationsform Sie tätig sind, kann Ihre Angelegenheit in einen gänzlich anderen Zuständigkeitsbereich fallen.
- Bei Berufen, die nach der Handwerksordnung geregelt sind, sind die Handwerkskammern "zuständige Stellen im Sinne des Gesetzes". Bei Berufen, die nach BBiG verordnet sind, sind dies die Industrie- und Handelskammern. Wichtig: es gibt auch Berufe, die sowohl nach BBiG als auch nach HwO geregelt sind.
- Wer in der Landwirtschaft oder der landwirtschaftlichen Hauswirtschaft tätig ist, sollte sich an die jeweils zuständige Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde wenden.
- Für Fachangestellte der freien Berufe gelten – je nach Tätigkeitsfeld – die folgenden Zuständigkeiten: Beschäftige in der Rechtspflege sollten sich an die entsprechenden Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern beziehungsweise Notarkassen wenden.
- Für Wirtschaftsprüfer/-innen ist die Wirtschaftsprüferkammer, für Steuerberater/-innen sind die jeweiligen Steuerberaterkammern zuständig. Bei den Gesundheitsberufen sind dies die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte, oder Apothekerkammern (je nach Bereich).
- Im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes bestimmen die entsprechenden Behörden des Bundes oder der Länder die zuständigen Stellen.
Ist für Ihren Berufsbereich keine Kammer festgelegt, können die Länder die jeweils zuständige Stelle bestimmen.

Eine vollständige Übersicht der zuständigen Stellen – inklusive deren Adressdaten und Internetadressen - finden Sie auch im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (Kapitel 4). Das Verzeichnis wird einmal jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegeben und enthält alle aktuell anerkannten Ausbildungsberufe.
Noch einfacher geht die Suche mit dem Zuständige-Stellen-Finder: Die jeweils zuständige Stelle lässt sich für jeden Standort von Unternehmen oder Behörde (Ausweisung von zuständigen Bundesbehörden) individuell recherchieren.
Wenn Sie sich als Arbeitnehmervertreter/-in in einem Prüfungsausschuss engagieren möchten, sollten Sie den Kontakt mit Ihrer zuständigen Einzelgewerkschaft suchen.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Der DGB bietet auf seiner Homepage eine Suchfunktion, um nach DGB-Verbänden vor Ort zu recherchieren.
DGB-Verbände vor Ort suchen
- IG BCE
Das Weblog zum Prüfungswesen
der IG Bergbau, Chemie, Energie gibt die Abteilung Berufliche Bildung/Weiterbildung als Ansprechpartner an.
Ansprechpartner
- IG-Metall
Die Seite "Werde jetzt Prüfer/-in!" bietet ein Musteranschreiben und die Prüfermeldekarte zum Download sowie die Kontaktmöglichkeiten zur zuständigen IG-Metall-Verwaltungsstelle.
Werde jetzt Prüfer/-in!
- ver.di
Die Internet-Seite prüf-mit wendet sich grundsätzlich an Kolleginnen und Kollegen, die als Arbeitnehmervertreter/-innen in den Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern mitarbeiten möchten.
prüf-mit
- dbb beamtenbund und tarifunion
Der dbb bietet als Dachverband im öffentlichen Dienst organisierender Gewerkschaften auf seiner Homepage eine Übersicht über seine Einzelgewerkschaften an.
Mitgliedsgewerkschaften