Seitenabschnitte
Textblock

Was ist ein Prüfungsausschuss?

Generell sollten Auszubildende die Möglichkeit haben, ihre Zwischen-, Gesellen- oder Abschlussprüfung ortsnah – also im Einzugsbereich ihrer zuständigen Stelle – abzulegen. Voraussetzung hierbei ist, dass es sich um einen anerkannten und bei der zuständigen Stelle eingetragenen Ausbildungsberuf handelt.

Vor diesem Hintergrund sind die zuständigen Stellen gesetzlich dazu verpflichtet, für die Abnahme von Prüfungen Prüfungsausschüsse zu errichten. Unter bestimmten Umständen können für einen Beruf auch mehrere Prüfungsausschüsse eingerichtet werden, beispielsweise bei einer hohen Anzahl an Prüflingen. Bei einer nur geringen Anzahl an Auszubildenden können auch mehrere zuständige Stellen einen gemeinsamen Prüfungsausschuss gründen. Sofern es in einem Ausbildungsberuf mehrere Fachrichtungen gibt, ist es auch möglich, einen Prüfungsausschuss je Fachrichtung zu errichten.

Die zuständigen Stellen berufen die Prüfungsausschussmitglieder jeweils für maximal fünf Jahre. Wiederholungen nach Ablauf der Berufungsperiode sind möglich.

Icon
Download
Titel
Wie funktioniert die Arbeit im Prüfungsausschuss?
Beschreibung

Prüfungsausschüsse im Handwerk

Für die Handwerksberufe gilt eine besondere Regelung: Nach § 33 Abs.1 HwO können die zuständigen Stellen auch die Innungen mit der Errichtung von Prüfungsausschüssen beauftragen. Dann ist nicht die jeweilige Handwerkskammer, sondern die ihr unterstellte Innung zuständig für die Prüfungsabnahme. Diese Ermächtigung kann auch wieder zurückgenommen oder auf einzelne Gewerke beschränkt werden.

Icon
Download
Stil
Hellgrau
Textblock

Welche Funktion erfüllt der Prüfungsausschuss?

Prüfungsausschüsse sind in erster Linie zuständig für die Abnahme von Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen. Dies regeln das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in §39 und die Handwerksordnung (HwO) in §33. Die Mitarbeit im Prüfungsausschuss
ist ehrenamtlich – und erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Tätigkeit der Prüfungsausschussmitglieder umfasst dabei diverse Aufgaben:

Im Vorfeld der Prüfung ist der Prüfungsausschuss verantwortlich für das Festlegen der Prüfungsaufgaben. Dies geschieht stets auf Grundlage der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Die Prüfungsaufgaben können aber auch zentral erstellt werden. Darüber hinaus entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung von Personen zur Abschlussprüfung, die aus Sicht der zuständigen Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Während der Prüfung ist es die Aufgabe der Prüfungsausschussmitglieder, die Prüfung durchzuführen, den Ablauf der Prüfung genau zu protokollieren und die Ergebnisse festzuhalten.

Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls zuständig für die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat, sowie die Bewertung der Prüfung insgesamt. Damit einhergehend entscheiden die Prüfungsausschussmitglieder ebenfalls über das Bestehen oder Nicht-Bestehen von Abschlussprüfungen.

Um den Arbeitsaufwand des Prüfungsausschusses zu reduzieren bzw. die Prüfungsdurchführung flexibler zu gestalten, kann die zuständige Stelle
Prüferdelegationen einrichten. Diese können für die Abnahme und abschließende Bewertung auch einzelner Prüfungsteile gebildet werden. Die Übertragung der Aufgaben muss dabei im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss erfolgen.

Beschreibung

Auf einen Blick

  • Hauptaufgaben des Prüfungsausschusses sind die fachkundige Abnahme und Bewertung von Zwischen-, Abschluss oder Gesellenprüfungen.
  • Die Mitarbeit im Prüfungsausschuss erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
  • Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern: einer gleichen Anzahl von Beauftragten der Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen sowie mindestens einer Lehrkraft der berufsbildenden Schulen.
Icon
Download
Stil
Ohne Farbe
Teaserbild
Bild
Prüfungsausschussmitglieder Bäckereifachverkäufer - besprechen sich.
BIBB | Leando | Trias
Format
Querformat
Seiten-Teaser Text

In einem Prüfungsausschuss engagieren sich ehrenamtliche Prüfer/-innen. Dieser wird von der jeweils zuständigen Stelle errichtet und soll die fachkundige Abnahme und Bewertung von Prüfungen sicherstellen.

Kachel-Teaser Text
In Prüfungsausschüssen engagieren sich ehrenamtliche Prüfer/-innen. Er wird von der zuständigen Stelle errichtet.

Themen
Zielgruppen
Sprungmarken
Aus
Subtyp