Als ehrenamtlicher Prüfer oder ehrenamtliche Prüferin begleiten Sie angehende Fachkräfte bei ihrem Start ins Berufsleben. Damit stärken Sie zum einen das duale Berufsausbildungssystem. Zum anderen können Sie dem Fachkräftemangel in Ihrer Branche entgegenwirken. Aber was bedeutet eigentlich "ehrenamtlich"? In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit dem Ehrenamt im Prüfungswesen auf sich hat.
Definition
Unter einem "Ehrenamt" versteht man im Allgemeinen Tätigkeiten, die
- freiwillig ausgeübt werden
- sich im öffentlichen Raum abspielen
- einen Gemeinschaftsbezug haben
- keinem kommerziellen Zweck dienen.1
"Ist doch Ehrensache!" – Ehrenamtliches Engagement als Prüfer/-in
Wie jedes andere Ehrenamt geht auch die Prüfungstätigkeit stets mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand einher. Wie viel Zeit Sie für die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss oder einer Prüferdelegation aufbringen sollten, ist unterschiedlich. Folgende Aspekte können hierbei eine Rolle spielen:
- Ihre persönliche Verfügbarkeit,
- das Berufsfeld, in dem Sie tätig sind,
- der Bedarf an Prüfern und Prüferinnen in Ihrer Branche.
Laut einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) herausgegebenen Studie sind Industriekaufleute durchschnittlich rund 4 Tage im Jahr als Prüfer oder Prüferinnen tätig, Mechatroniker und Mechatronikerinnen hingegen etwa 10 Tage.2
In der Regel können Prüfer und Prüferinnen den zeitlichen Aufwand bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen, nicht jedoch den konkreten Zeitpunkt oder die Dauer der einzelnen Prüfungen. Dies geschieht immer in Rücksprache mit der zuständigen Stelle.
Vollzeitjob plus Prüfungsehrenamt: Wie ist das möglich?
Als Arbeitnehmer/-in fragen Sie sich vielleicht, ob und wie sich Ehrenamt und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren lassen. Für gewöhnlich muss Ihr Arbeitgeber Sie für die Tätigkeit als Prüfer/-in freistellen. Häufig zahlen dabei die Arbeitgeber die Bezüge fort.
Freizeit vs. Arbeitszeit
Die oben erwähnte Studie kam zu dem Ergebnis, dass Prüfer/-innen in industriell-technischen oder kaufmännischen Berufen dem Prüfungsehrenamt überwiegend während ihrer bezahlten Arbeitszeit nachgehen. Im Handwerk ist es eher üblich, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen die Prüfungstätigkeit in ihrer Freizeit ausüben.
Das Ehrenamt: Unbezahlbar wertvoll
Prinzipiell erfolgt eine ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich. Aufwandsentschädigungen sind jedoch in vielen Bereichen üblich – so auch im Prüfungsehrenamt: In der Regel erhalten Prüfer/-innen eine Aufwandsentschädigung für den erbrachten Zeitaufwand. Das Gleiche gilt auch für Auslagen, die ihnen im Rahmen der Prüfungstätigkeit entstehen. Darüber hinaus sind Prüfer/-innen im Falle eines Unfalls über die Berufsgenossenschaft versichert (§2 Nr. 10a SGB VII).
So oder so spielen monetäre Anreize im Prüfungsehrenamt eher eine untergeordnete Rolle. Denn die zahlreichen Erfahrungen, die Sie in diesem Ehrenamt sammeln – sowohl auf persönlicher als auch auf beruflicher Ebene – sind unbezahlbar. Zu guter Letzt haben Sie als Prüfer oder Prüfern zahlreiche Gelegenheiten, sich mit anderen zu vernetzen – und so wichtige Kontakte zu knüpfen.
Prüfer oder Prüferin sein, das gibt mehr zurück als so manch andere Dinge.“
Ehrenamt in Deutschland
Freiwilliges Engagement ist hierzulande weit verbreitet: Rund 29 Millionen Menschen gehen in ihrer Freizeit einer gemeinnützigen Tätigkeit nach. Das entspricht in etwa 40 Prozent der Gesamtbevölkerung.3