Gestaltungstechniken sowie Dienstleistungsorientierung und Kommunikation haben sich in den vergangenen Jahren fortlaufend weiterentwickelt und zu Anpassungsbedarfen von Ausbildungsinhalten bei Floristinnen und Floristen geführt. Ebenfalls an Bedeutung gewonnen haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Eine weitere Neuerung stellt die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung dar.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung zum Floristen und zur Floristin modernisiert.
Für Auszubildende bestehen sehr gute Übernahmechancen
Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung, darüber hinaus auch in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel und auf Kreuzfahrtschiffen. Neben der Beratung und dem Gestalten von Blumenschmuck ist das Pflegen von Pflanzen und das Versorgen von Pflanzenteilen von herausragender Bedeutung. Hierbei kommt dem Schutz von Pflanzen auf Grundlage des Erkennens von Schadbildern und dem integrierten Pflanzenschutz eine zentrale Rolle zu.
Mit dem Abschlusszeugnis kann auch weiterhin die Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragt werden. Bestandteil der beruflichen Handlungsfähigkeit sind darüber hinaus die Beschaffung und Lagerung von Waren sowie deren verkaufsfördernde Präsentation. In diesem Zusammenhang spielt auch Marketing eine große Rolle.
Im Hinblick auf eine mögliche spätere Selbständigkeit wird das Berufsprofil durch Grundlagen kaufmännischer Kontrolle und Steuerung abgerundet. Bundesweit werden insgesamt mehr als 1.800 Fachkräfte ausgebildet (Stand: 31.12.2023). Für die Auszubildenden bestehen sehr gute Übernahmechancen. Im Anschluss an die Ausbildung können sie eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Floristmeister/-in oder zum/zur Staatlich Geprüften Gestalter/-in für Blumenkunst absolvieren.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehende Regelung aus dem Jahr 1997 ab.
Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Quelle: BIBB-Pressemitteilung 07/2025 vom 12. Februar 2025