Art der zuständigen Stelle
Jahr der Ausbildungsordnung
2026
Ausbildungsdauer
24Monate
Struktur der Prüfung
Zwischenprüfung – Abschluss- oder Gesellenprüfung (ZP-AP/GP)
Angaben zum Prüfungsbereich
Art der Prüfung
Zwischenprüfung
Prüfungsbereich
Durchführen von Arbeiten im Tiefbau
Variantenauswahl
Nein
Art der Prüfung
Abschluss- oder Gesellenprüfung
Prüfungsbereich
Herstellen von Baukörpern
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Art der Prüfung
Abschluss- oder Gesellenprüfung
Prüfungsbereich
Durchführen von Tiefbauarbeiten
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Art der Prüfung
Abschluss- oder Gesellenprüfung
Prüfungsbereich
Wirtschafts- und Sozialkunde
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Mehr zum Beruf

bis 31.07.2026 gilt die Verordnung von 1999 mit den Änderungen von 2004 und 2009.

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Tiefbaufacharbeiter/-innen führen grundlegende Arbeiten in verschiedenen Bereichen des Tiefbaus durch. Dazu gehören Straßenbau, Kanalbau, Leitungsbau und Gleisbau sowie der Bereich Brunnen- und Spezialtiefbau. Sie sind dafür verantwortlich, Baugruben und Gräben herzustellen sowie Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durchzuführen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den Baugrund zu stabilisieren. Des Weiteren sind sie zuständig für die Herstellung von Verkehrswegen wie Pflaster- und Plattenbelägen sowie den Einbau von Asphalt nach Aufgrabungen. Zudem gehören auch das Verlegen von Infrastrukturleitungen wie Rohren und Kabeln zu ihren Aufgaben. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.