Art der zuständigen Stelle
Jahr der Ausbildungsordnung
2026
Ausbildungsdauer
36Monate
Struktur der Prüfung
Gestreckte Abschluss- oder Gesellenprüfung (GAP/GGP)
Angaben zum Prüfungsbereich
Art der Prüfung
Teil 1 der gestreckten Abschluss- oder Gesellenprüfung (GAP/GGP)
Prüfungsbereich
Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten
Variantenauswahl
Nein
Art der Prüfung
Teil 2 der gestreckten Abschluss- oder Gesellenprüfung (GAP/GGP)
Prüfungsbereich
Herstellen von Verkehrsflächen
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Art der Prüfung
Teil 2 der gestreckten Abschluss- oder Gesellenprüfung (GAP/GGP)
Prüfungsbereich
Durchführen von Straßenbauarbeiten
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Art der Prüfung
Teil 2 der gestreckten Abschluss- oder Gesellenprüfung (GAP/GGP)
Prüfungsbereich
Durchführen von Tiefbaumaßnahmen
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Art der Prüfung
Teil 2 der gestreckten Abschluss- oder Gesellenprüfung (GAP/GGP)
Prüfungsbereich
Wirtschafts- und Sozialkunde
Variantenauswahl
Nein
Prüfungsinstrumente Variante(n)
Mehr zum Beruf

bis 31.07.26 gilt die Verordnung von 1999 mit den Änderungen von 2004 und 2009. 

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Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit